10 Beschichtungstechnische (anstrichtechnische) Voraussetzungen der Holzoberflächen

Der Einsatz eines Dichtstoffs auf unbehandeltem Holz (rohem Holz) ist nicht zulässig.

Besonderer Hinweis: Bei Oberflächenbehandlungen mit speziellen Werkstoffen wie z. B. Wachsen und Ölen kann es zu Haftungsverlusten und/oder Unverträglichkeiten kommen. Eine Rücksprache mit dem Dichtstoffhersteller ist unbedingt erforderlich.

Die Haftung des Dichtstoffs auf der Oberflächenbe­schichtung, ebenso wie die Haftung der Oberflächenbe­schichtung auf dem Untergrund muss gegeben sein. Die Verarbeitungshinweise der Beschichtungsstoffhersteller, insbesondere die Vorgaben in Bezug auf die Trocknungs­bedingungen/Trocknungszeiten, sind zu beachten. Zur Verbesserung des Haftverhaltens können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, z. B. Verwendung eines Pri­mers (Haftvermittlers) nach Vorgabe des Dichtstoffherstellers.

Als Beschichtungssystem bezeichnet man den Beschich­tungsaufbau in der Gesamtheit der Einzelschichten aus Beschichtungsstoffen. Für die Beschichtung von Fenstern haben sich in Abhängigkeit von der Applikationstechnik (z. B. Spritzen, Streichen, Fluten) verschiedene Beschich­tungssysteme entwickelt.

Die Beschichtungssysteme und  -verfahren für Fenster sind der Tabelle B.1 des BFS-Merkblattes Nr. 18 zu entnehmen. Die Mindest-Trockenschichtdicken für anlagegebundene Beschichtungen sind der Tabelle 5 des VFF Merkblattes HO.01:2005-10 zu entnehmen.
Weitere Hinweise sind den VFF-Richtlinien HM.01, Punkt 5.6.1.5 Oberfläche zu finden.

Die Dichtstoff-Fuge (Versiegelung) darf nach DIN 18545-3 nicht ganzflächig überstrichen werden. Bei Beschichten benachbarter Rahmenteile bzw. Glashalteleisten, ist das Übergreifen der Beschichtung auf den Dichtstoff auf maxi­mal 1 mm zu begrenzen.


Abbildung 14
Beschichtung vor der Versiegelung

Abbildung 15
Nachträgliche Beschichtung


Ein weiteres Überstreichen ist nur dann zulässig, wenn der Dichtstoff die Beurteilung nach DIN 52452-4, Prüfmethodik A 3 erfüllt.

10.1 Verträglichkeit mit der Oberflächenbeschichtung

Die Verträglichkeit des Systems Dichtstoff/Beschichtung muss sichergestellt sein. Es darf nicht zu Verlauf- und Haftstörungen oder Beeinträchtigung der Trocknung der Beschichtungsstoffe kommen. Es dürfen zudem keine Bestandteile aus dem Dicht­stoff auswandern, die zu beschichtungstechnischen Schwierig­keiten führen (z. B. Farbveränderungen, Haftstörungen …). Der Nachweis der Verträglichkeit von Beschichtungen mit Dichtstoffen ist nach DIN 52452-4 zu führen. 

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