13 Schlierenbildung/Abrieb
Grundlage der Anforderung ist die Richtlinie „Prüfung und Beurteilung von Schlierenbildung und Abrieb von Verglasungsdichtstoffen“.
Die Prüfung der Schlierenbildung ist Bestandteil von DIN 18545-2 für Dichtstoffe der Dichtstoffgruppen D und E, während bei Dichtstoffen nach DIN EN ISO 11600 ein Nachweis der Abriebfestigkeit und Schlierenbildung nicht verlangt ist. Bei Einsatz silanterminierter Polymer e sollte diesbezüglich der Dichtstoffhersteller befragt werden.
Die Prüfung der Schlierenbildung ist Bestandteil von DIN 18545-2 für Dichtstoffe der Dichtstoffgruppen D und E, während bei Dichtstoffen nach DIN EN ISO 11600 ein Nachweis der Abriebfestigkeit und Schlierenbildung nicht verlangt ist. Bei Einsatz von Hybrid-Polymeren sollte diesbezüglich der Dichtstoffhersteller befragt werden.
Bei Dichtstoffen nach DIN 18545-2 der Dichtstoffgruppen D und E ist bei Prüfung der Schlierenbildung grundsätzlich sowohl eine visuelle Bewertung als auch ein lichttechnischer Nachweis erforderlich. Auszug aus der ift-Richtlinie: Prüfung und Beurteilung von Schlierenbildung und Abrieb von Verglasungsdichtstoffen 1998-09:
„Die visuelle Beurteilung der gereinigten Glasfläche auf Schlierenbildung wird nach einem Bewertungsschlüssel (Tabelle 6) in Anlehnung an DIN 53230 Punkt 3 in Stufen von m0 bis m5 vorgenommen. Dazu werden die Proben gegen Tageslicht gehalten und der Grad der Schlierenbildung visuell bestimmt.”
Kennzahl | Bedeutung |
m0 | Glasoberfläche klar und unkontaminiert |
m1 | Kaum sichtbare, nicht störende Schlieren auf der Glasoberfläche |
m 2 | Sichtbare Schlieren auf der Glasfläche |
m3 | Deutlich sichtbare Schlieren auf der Glasfläche |
m4 | Dichte Schlieren auf der Glasfläche |
m5 | Vollflächige Schlieren auf der Glasfläche |
Die Anforderungen werden erfüllt, wenn an allen drei Probekörpern die kontaminierte und gereinigte Seite die gestreute Transmission S>0,6 % und die visuelle Bewertung eine Einstufung in m0 bis m1 nach der Bewertungsskala der Tabelle 4 ergibt. Alle Dichtstoffe jener Probekörper, für deren Dichtstoffe die Werte S>0,6 % und/oder Kennzahl m2 bis m5 ermittelt werden, sind als Verglasungsdichtstoffe ungeeignet.
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