2 Geltungsbereich

Das Merkblatt gilt für Anschlüsse und Fugen mit Trocken­baukonstruktionen:
  • Anschlüsse von Gipsplattenwänden an massive Wän­de bzw. Decken sowie zwischen Gipsplattenwänden oder Gipsplattendecken
  • Anschlüsse von Gipsplattendecken an massive Wän­de sowie an Gipsplattenwände 
Das Merkblatt gilt nicht für
  • Anschlüsse von Gipsplatten an Holzunterkonstrukti­onen (z.B. Sparren oder Holzständerkonstruktionen). Diese Fugen sollten mit Lösungen gemäß Merkblatt Nr. 3 „Gipsplattenkonstruktionen, Fugen und An­schlüsse“ des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. ausgeführt werden.
  • Plattenstoßfugen innerhalb Gipsplattenflächen Die Längs- und Querfugen zwischen Gipsplatten in­nerhalb der Beplankung werden mit Spachtelmasse aus Gips oder Kunststoff geschlossen.

Herausgeber:
IVD INDUSTRIEVERBAND DICHTSTOFFE E.V.
Sohnstraße 65
D-40237 Düsseldorf
Fon: +49 211 6707-825
Fax: +49 211 6707-975
e-Mail: info[at]ivd-ev[.]de

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Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und sonstige Verwendung in allen Medien – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung.
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