5 Einsatz von spritzbaren Dichtstoffen

5.1 Maßhaltige Bauteile

5.1.1 Außenbauteile

Fenster, Fenstertüren und Außentüren können im Innenund Außenbereich mit spritzbaren Dichtstoffen abgedichtet werden und unterliegen dem Geltungsbereich des IVDMerkblattes Nr. 9 – Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren.

Für die Abdichtung von Wintergärten gibt es derzeit keine verbindliche technische Richtlinie für den Einsatz von Dichtstoffen. Hier sollte Rücksprache mit dem Dichtstoffhersteller gehalten werden.

Die Abdichtung an Holz-Fertighausfassaden zwischen dem Ständerwerk und den anderen Baumaterialien erfordert ebenfalls in Ermangelung einer technischen Richtlinie eine entsprechende Beratung.

5.1.2 Innenbauteile

Mit den unter Punkt 6 aufgeführten Dichtstoffsystemen können abgedichtet werden:
  • Innentüren/Türzargen
  • Einbaumöbel
  • Zwischenwände
  • Mechanisch befestigte Holzsockelleisten
  • Treppenstufen/-wangen
  • Fensterbänke
  • Fugen im Wintergarten- und Fertighausbau
  • Leimbinder
  • Küchenarbeitsplatten
Der Einsatz des Dichtstofftyps richtet sich nach Anforde­rung und Lage des Bauteils.

5.2 Begrenzt maßhaltige Bauteile

5.2.1 Außenbereich

Im Außenbereich wird der Einsatz von spritzbaren Dicht­stoffen bei direkt bewitterten Fugen nicht empfohlen.

Unterliegen die Fugen jedoch nur indirekt bewitterten Be­anspruchungen (z. B. Dachuntersichten, Balkonüberda­chungen), kann nach Rücksprache mit dem Dichtstoffher­steller ein geeigneter Dichtstoff zum Einsatz kommen.

5.2.2 Innenbereich

Im Innenbereich und bei normalem Wohnklima (keine Feucht- und Nassräume) ist der Einsatz von Dichtstoffen in vielen Fällen möglich und hängt von den Anforderungen an die Fuge ab (z. B. mechanische Belastung, Feuchtigkeits­belastung).

5.2.3 Fugen am Fachwerk

Die Anschlüsse an Fachwerkbalken zu den Gefachen dür­fen aus technischen und denkmalschützerischen Gründen nicht mit spritzbaren Dichtstoffen ausgeführt werden: Durch die Risse im Holz dringt Wasser ein, die Feuchtigkeit sammelt sich hinter der wasserundurchlässigen Fugenab­dichtung und führt zu Schäden an Holz und Gefache.

5.3 Nicht maßhaltige Bauteile

Bei nicht maßhaltigen Bauteilen ist der Einsatz von spritz­baren Dichtstoffen nicht zulässig.

Verlangt der Auftraggeber die Abdichtung der Anschlussfugen, sollten Bedenken schriftlich angemeldet werden (VOB/B §4 Nr. 3).

Herausgeber:
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