5 Anforderungen an die Fugenabdichtung

5.1 Allgemeines

Die Fugenabdichtung ist grundsätzlich nach geltenden Vorschriften und Qualitätsanforderungen und den zu erwartenden Beanspruchungen auszuführen.
Während der Verarbeitung oder Lagerung von Lebensmitteln dürfen von dem eingesetzten Dichtstoff keine Beeinträchtigungen auf die zu verarbeitenden oder gelagerten Lebensmittel ausgehen.

Der Dichtstoff muss je nach Anwendungsbedingungen Temperaturschwankungen von
100°C standhalten. Spritzbare Dichtstoffe müssen weiterhin, je nach angrenzenden Baustoffen, die Anforderungen der Tabelle 1 erfüllen:

Tabelle 1: Anforderungen an spritzbare Dichtstoffe
Anforderung Prüfung nach
Kommentar
 Volumenschwund  DIN EN ISO 10563  <10 % (aufgrund von Verschmutzungsgefahr und stehendem Wasser)
 Antriebsfestigkeit  ift-Richtlinie Prüfung und Beurteilung von Schlierenbildung und Abrieb von Verglasungsdichtstoffen  Analog auch für Fugen im Boden- und im Sanitärbereich
Verträglichkeit mit angrenzenden Baustoffen DIN ISO 16938-2

zu prüfen auf den infrage kommenden Baustoffen
 
Keine schädigende Wechselwirkung (Verfärbung, Haftungsverlust, ….)
Beständigkeit gegen Licht, Wärme und Feuchte DIN EN ISO 11431

Je nach Dichtstoffsystem kann anstelle von Glas auch ein anderer Untergrund verwendet werden
 
Nur relevant bei Außenanwendungen mit direkter Sonneneinwirkung. Zusätzlich visuelle Bewertung nach Testende (keine/nur geringe Verfärbungen)
Baustoffklasse Klassifizierung nach DIN 4102-4 oder Prüfung nach DIN 4102-1 und/oder Klassifizierung nach EN 13501-1 Mindestens B 2

Mindestens E
 


5.2 Lebensmittelrechtliche Anforderungen

5.2.1 Allgemeine Anforderungen

Verordnung (EG) Nr.1935/2004
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Rahmenverordnung).

Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für den Einsatz u. a. von spritzbaren Dichtstoffen, die im Bereich der Herstellung und Lagerung von Lebensmitteln eingesetzt werden.

Diese Verordnung beruht auf dem Grundsatz des Artikel 3, dass Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar in Berührung zu kommen, ausreichend inert sein müssen, damit ausgeschlossen wird, dass Stoffe in Mengen, die genügen, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung von Lebensmitteln oder eine Beeinträchtigung Ihrer organoleptischen Eigenschaften herbeizuführen, in Lebensmittel übergehen.

§ 31 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) greift die im Artikel 3 der Rahmenverordnung formulierten Anforderungen auf und verbietet das Inverkehrbringen oder gewerbsmäßige Verwenden der nicht konformen Gegenstände.

Verordnung (EG) Nr.2023/2006

der Kommission vom 22. Dezember 2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,

Die Verordnung legt Regeln für die Gute Herstellungspraxis (GMP) dieser Materialien und Gegenstände fest.

5.2.2 Materialspezifische Anforderungen

Da für spritzbare Dichtstoffe keine EU-harmonisierten Einzelmaßnahmen existieren, wird für die Bewertung auf bereits bestehende Regelwerke für andere Produktgruppen zurückgegriffen. Dies können u. a. folgende sein:
  • Verordnung (EU) Nr. 10/2011 – Kunststoffverordnung
  • Bedarfsgegenstände-Verordnung. Die Verordnung vereinigt materialspezifischen Anforderungen aus EU-Einzelrichtlinien, welche in deutsches Recht umgesetzt wurden
  • Kunststoff-Empfehlungen des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), u.a. Empfehlung XV für Silikone
Sie stellen den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik für die Bedingungen dar, unter denen ein Bedarfsgegenstand aus hochpolymeren Stoffen den Anforderungen des § 31, Abs.1, des LFGB entspricht.

Weiterhin sind die Resolutionen des Europarates zu beachten:
Resolution AP (99) 3 über Silikone, die für Anwendungen mit Lebensmittelkontakt eingesetzt werden ; und
Resolution AP (2004) 5 über Silikone, die für Lebensmittelanwendungen benutzt werden.
Diese Resolutionen haben zwar nur empfehlenden Charakter, geben aber vor allem mit den in AP (99) 3 enthaltenen Substanztabellen wertvolle Hinweise.

Die genannten materialspezifischen Regelwerke enthalten jedoch für einige spritzbare Dichtstoffe nur unzureichende Bewertungsmöglichkeiten, so dass diese einer separaten Risikobewertung unterzogen werden müssen.

Herausgeber:
IVD INDUSTRIEVERBAND DICHTSTOFFE E.V.
Sohnstraße 65
D-40237 Düsseldorf
Fon: +49 211 6707-825
Fax: +49 211 6707-975
e-Mail: info[at]ivd-ev[.]de

© Text und Zeichnungen HS Public Relations Verlag und Werbung GmbH
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und sonstige Verwendung in allen Medien – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung.
Rechtliche Ansprüche können aus diesem Onlineangebot nicht abgeleitet werden.

<b>IVD Praxishandbuch Dichtstoffe</b><br />Das Standard-Nachschlagewerk rund um das Thema Dichtstoffe.<br />IVD Praxishandbuch Dichtstoffe
Das Standard-Nachschlagewerk rund um das Thema Dichtstoffe.

Deutsche Version zur Zeit ausverkauft.

Zur Anmeldung abdichten.de-Newsletter abdichten.de-Newsletter
Der Newsletter rund um das Thema Dichten und Kleben am Bau. Alle Informationen permanent aktuell für Sie.

Zur Anmeldung abdichten.de-Newsletter

© 2024 - www.abdichten.de