5 Anforderungen an die Fugenabdichtung
5.1 Allgemeines
Die Fuge nabdichtung ist grundsätzlich nach geltenden Vorschriften und Qualitätsanforderungen und den zu erwartenden Beanspruchung en auszuführen.Während der Verarbeitung oder Lagerung von Lebensmitteln dürfen von dem eingesetzten Dichtstoff keine Beeinträchtigungen auf die zu verarbeitenden oder gelagerten Lebensmittel ausgehen.
Der Dichtstoff muss je nach Anwendungsbedingungen Temperaturschwankungen von
100°C standhalten. Spritzbare Dichtstoffe müssen weiterhin, je nach angrenzenden Baustoffe n, die Anforderungen der Tabelle 1 erfüllen:
Anforderung | Prüfung nach |
Kommentar |
Volumenschwund | DIN EN ISO 10563 | <10 % (aufgrund von Verschmutzungsgefahr und stehendem Wasser) |
Antriebsfestigkeit | ift-Richtlinie Prüfung und Beurteilung von Schlierenbildung und Abrieb von Verglasungsdichtstoffen | Analog auch für Fuge n im Boden- und im Sanitärbereich |
Verträglichkeit mit angrenzenden Baustoffe n | DIN ISO 16938-2 zu prüfen auf den infrage kommenden Baustoffen |
Keine schädigende Wechselwirkung (Verfärbung , Haftungsverlust, ….) |
Beständigkeit gegen Licht, Wärme und Feuchte | DIN EN ISO 11431 Je nach Dichtstoffsystem kann anstelle von Glas auch ein anderer Untergrund verwendet werden |
Nur relevant bei Außenanwendungen mit direkter Sonneneinwirkung. Zusätzlich visuelle Bewertung nach Testende (keine/nur geringe Verfärbungen) |
Baustoffklasse | Klassifizierung nach DIN 4102-4 oder Prüfung nach DIN 4102-1 und/oder Klassifizierung nach EN 13501-1 | Mindestens B 2 Mindestens E |
5.2 Lebensmittelrechtliche Anforderungen
5.2.1 Allgemeine Anforderungen
Verordnung (EG) Nr.1935/2004des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Rahmenverordnung).
Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für den Einsatz u. a. von spritzbaren Dichtstoffen, die im Bereich der Herstellung und Lagerung von Lebensmitteln eingesetzt werden.
Diese Verordnung beruht auf dem Grundsatz des Artikel 3, dass Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar in Berührung zu kommen, ausreichend inert sein müssen, damit ausgeschlossen wird, dass Stoffe in Mengen, die genügen, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung von Lebensmitteln oder eine Beeinträchtigung Ihrer organoleptischen Eigenschaften herbeizuführen, in Lebensmittel übergehen.
§ 31 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) greift die im Artikel 3 der Rahmenverordnung formulierten Anforderungen auf und verbietet das Inverkehrbringen oder gewerbsmäßige Verwenden der nicht konformen Gegenstände.
Verordnung (EG) Nr.2023/2006
der Kommission vom 22. Dezember 2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,
Die Verordnung legt Regeln für die Gute Herstellungspraxis (GMP) dieser Materialien und Gegenstände fest.
5.2.2 Materialspezifische Anforderungen
Da für spritzbare Dichtstoffe keine EU-harmonisierten Einzelmaßnahmen existieren, wird für die Bewertung auf bereits bestehende Regelwerke für andere Produktgruppen zurückgegriffen. Dies können u. a. folgende sein:- Verordnung (EU) Nr. 10/2011 – Kunststoffverordnung
- Bedarfsgegenstände-Verordnung. Die Verordnung vereinigt materialspezifischen Anforderungen aus EU-Einzelrichtlinien, welche in deutsches Recht umgesetzt wurden
- Kunststoff-Empfehlungen des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), u.a. Empfehlung XV für Silikon e
Weiterhin sind die Resolutionen des Europarates zu beachten:
Resolution AP (99) 3 über Silikone, die für Anwendungen mit Lebensmittelkontakt eingesetzt werden ; und
Resolution AP (2004) 5 über Silikone, die für Lebensmittelanwendungen benutzt werden.
Diese Resolutionen haben zwar nur empfehlenden Charakter, geben aber vor allem mit den in AP (99) 3 enthaltenen Substanztabellen wertvolle Hinweise.
Die genannten materialspezifischen Regelwerke enthalten jedoch für einige spritzbare Dichtstoffe nur unzureichende Bewertungsmöglichkeiten, so dass diese einer separaten Risikobewertung unterzogen werden müssen.
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Merkblatt: IVD-Merkblatt 1 - Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen DichtstoffenMerkblatt: IVD-Merkblatt 2 - Klassifizierung von Dichtstoffen Merkblatt: IVD-Merkblatt 15 - Die Wartung von hochbelasteten bewegungsausgleichenden Dichtstoffen und aufgeklebten elastischen Fugenbändern
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