7 Ausführung der Fugenabdichtung

Die Ausführung der Fugenabdichtung muss nach dem aktuellen Stand
  • der IVD-Merkblätter
  • der Normung
  • der gesetzlichen Regelwerken
  • der allgemeinen technischen Regeln
  • nach Gesetzesauflagen- Regelwerken etc.
ausgeführt werden.

7.1 Hinterfüllmaterial

Ein Hinterfüllmaterial dient zur Begrenzung der Fugentiefe bzw. zur Einstellung der korrekten Tiefe des Dichtstoffs, um die jeweils vorgeschriebene Fugendimensionierung zu erreichen.
Ferner soll es eine Dreiflächenhaftung des Dichtstoffs verhindern.
Das Hinterfüllmaterial muss eine gleichmäßige, möglichst konvexe Begrenzung der Fugentiefe sicherstellen (Fuge in der Mitte etwas dünner als an den seitlichen Haftflächen).
Es muss mit dem Dichtstoff verträglich und darf nicht Wasser saugend sein.

Die Wasseraufnahme eines Hinterfüllmaterials darf einen Grenzwert von 1g/100 cm3 gemessen nach DIN 52459 nicht überschreiten.

Es darf die Formänderung des Dichtstoffs nicht behindern und keine Stoffe enthalten, die das Haften des Dichtstoffs an den Fugenflanken beeinträchtigen können, z.B. Bitumen, Teer oder Öle.
Außerdem darf es keine Blasen hervorrufen und muss mindestens der Baustoffklasse E der DIN EN 13501-1 entsprechen.

Als Material hat sich für die meisten Anwendungsgebiete von Dichtstoffen ein geschlossenzelliges, verrottungsfestes Voll-Rundprofil aus geschäumtem Polyethylen bewährt.
Das Hinterfüllmaterial darf beim Einbau nicht verletzt werden, z.B. durch scharfkantige Werkzeuge und muss in komprimiertem Zustand eingebaut werden, um ausreichenden Widerstand beim Einbringen und Glätten des Dichtstoffs sicher zu stellen.
Deshalb soll der Durchmesser um ein Viertel bis ein Drittel größer sein als die vorhandene Fugenbreite.

7.2 Glättmittel

Es dürfen nur die vom Dichtstoffhersteller empfohlenen Glättmittel eingesetzt werden.
Glättmittel müssen neutral sein, keine Verfärbungen des Dichtstoffs oder der angrenzenden Materialien (z.B. Naturstein) verursachen und auf dem Fugendichtstoff keinen Film hinterlassen (Gefahr der Kerbwirkung durch aufreißenden Film bei Dehnung des Dichtstoffes).
Stehendes Glättmittel auf Dicht- und Klebstoffen ist zu vermeiden (mögliche Vernetzungsstörungen des Dicht- bzw. Klebstoffs).
Auf beschichteten Gläsern können Ablaufspuren und längere Einwirkzeiten zu optischen Beeinträchtigungen der Glasoberfläche führen.
Glättmittel können sowohl Fertigprodukte des Dichtstoffherstellers sein, als auch seine Empfehlungen zur Eigenherstellung (z. B. Einsatz eines geeigneten Netzmittels unter Angabe eines bestimmten Mischungsverhältnisses mit Wasser). Bei bestimmten Anwendungen ist der Einsatz eines Glättmittels nicht gestattet (Structural Glazing).

7.3 Reihenfolge der Arbeitsschritte

Nach Stand der Technik ist die Reihenfolge der Arbeitsschritte bei der Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen zur Erzielung einer fachgerechten und optisch sauberen Fuge einzuhalten.
  • Reinigen der Haftflächen
  • Eventuell Abkleben der Fugenränder
  • Hinterfüllen der Fuge zur Verhinderung einer Dreiflankenhaftung mit:
    • Eingepresster, nicht Wasser saugenden Rundschnur
    • Geeigneter Folie, oder
    • PE Vorlegeband
  • Vorbehandeln der Haftflächen mit Primer, falls erforderlich.
  • Die vom Hersteller vorgeschriebene Zeitspanne (Mindestablüftezeit) zwischen Auftragen des Primers und Einbringen des Fugendichtstoffs muss eingehalten werden. Ebenso ist die offene Zeit des Primers zu berücksichtigen, die angibt, zu welchem Zeitpunkt der Dichtstoff spätestens aufgebracht werden muss.
  • Gleichmäßiges und blasenfreies Einbringen des Dichtstoffs
  • Abziehen/Glätten der Dichtstoffoberfläche mit vom Hersteller empfohlenen Glättmittel ggf. Abziehen der Abklebebänder
  • Nachglätten der Fugenränder mit möglichst wenig Glättmittel.
  • Überschüssiges, ablaufendes Glättmittel sofort entfernen, um Verunreinigungen angrenzender Bauteile zu vermeiden
  • Dichtstoffreste im Fugenrandbereich mit vom Hersteller empfohlenen Reinigungsmitteln umgehend entfernen
Bei Sanierungsarbeiten ist auf zusätzliche Punkte zu achten:
  • Alle nicht tragfähigen Dichtstoffe restlos zu entfernen.
  • Materialverträglichkeit mit vorhandenem Altmaterial zu prüfen.
  • Hinterfüllmaterial zu prüfen und gegebenenfalls auszubauen.
Weitere ausführliche Hinweise zur Ausführung der Abdichtungen sind vor allem in den IVD-Merkblättern Nr. 17, 25, 27 und 28 enthalten.

Herausgeber:
IVD INDUSTRIEVERBAND DICHTSTOFFE E.V.
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D-40237 Düsseldorf
Fon: +49 211 6707-825
Fax: +49 211 6707-975
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