10 Begriffe

Anschlussfuge
Nach DIN 52460 die Fuge zwischen unterschiedlichen Bauteilen.

Anstrichverträglichkeit
Nach DIN 52460 ist ein Dichtstoff, der bei Abdichtung auf mit Anstrichmitteln beschichteten Bauteilen keine schädigenden Wechselwirkungen mit dem Anstrich oder den angrenzenden Bauteilen zeigt.
Dies gilt in gleicher Weise auch für einen nachfolgenden Anstrich der Bauteile, wobei das Anstrichmittel auf 1 mm im Randbereich der Fuge begrenzt werden muss.
Eine Prüfung erfolgt nach DIN 52452-4, Prüfmethoden A1 und A2.

Bewegungsfuge
(auch Bauteilfuge) ist die Fuge zwischen Bauteilen von gleichartigem Material oder gleichartiger Funktion.

Butyldichtungsbänder und –profile
Vorprofilierte, plastisch bleibende, nicht reaktive und im Allgemeinen selbstklebende Abdichtungsmaterialien, die entweder zwischen Fugenflanken oder abdeckend über Fugen eingebaut werden und ohne zu erhärten, Fugen und Flächen abdichten.

Durchdringungen
Bauteile oder Elemente in verschiedenen Formen, die zu einer Aussparung in der Bauteilfläche erforderlich sind z. B. Rohrdurchführungen, Leitungsdurchbrüche.

Elastisch
Eigenschaft eines Dichtstoffs/Montageklebstoffs, sich aufgrund von auftretenden Bewegungen im Fugenbereich reversibel zu verformen.
Ein elastischer Dichtstoff/Montageklebstoff verändert unter Einwirkung einer Kraft seine Form und nimmt nach Beendigung der Krafteinwirkung seine ursprüngliche Form vollständig oder überwiegend wieder an (siehe Abbildung 1).


Abbildung 22
Elastisches Verhalten gestaucht / gedehnt


Fuge
Nach DIN 52460 der beabsichtigte oder toleranzbedingte Raum zwischen Bauteilen.
Sie muss im Vorfeld sorgfältig geplant, ausgeschrieben oder den bestehenden Regelwerken entnommen werden.

Haftkleber für Butyldichtungsbänder
Lösemittelhaltige, nichtreaktive, filmbildende Haftvermittler (Grundierungen), die zwischen Butyldichtungsband und Substrat, vor allem auf saugfähigen Untergründen zum Schließen von Poren und Unebenheiten aufgetragen und anschließend ausreichend abgelüftet werden müssen.

Haftvermittler (Primer)
Flüssiges Material zur Oberflächenbehandlung der Haftflächen, das vor dem Einbringen des Dichtstoffs/Montageklebstoffs aufgebracht wird, um dessen Haften sicherzustellen.

Kaschierung
Technologischer Vorgang, bei dem eine Folie/Papier mit einer Trägerunterlage (Butylband) fest verbunden wird und dadurch eine qualitativ andere Oberflächenbeschaffenheit der Trägerunterlage erzielt wird.

Klebstoff
Nach DIN EN 923 wird ein Klebstoff definiert als ein Nichtmetall und Bindemittel, das über Adhäsion und Kohäsion wirkt.
Eine Verklebung ist demgemäß das Verbinden zweier Fügeteile mittels eines Klebstoffs.

Montageklebstoff
Unter Montageklebstoffen versteht man pastöse Klebstoffe, die vor allem zum Kleben und  teilweise auch zum fugenfüllenden Abdichten bei der Montage von Bauteilen und Baustoffen eingesetzt werden und ein breites Einsatzspektrum aufweisen. Montageklebstoffe können  physikalisch trocknend oder chemisch reaktiv sein und nach verschiedenen Rohstoffgruppen eingeteilt werden. Sie können starr oder elastisch, spannungsausgleichend oder kraftschlüssig sein.

Plastisch

Eigenschaft eines Dichtstoffs, sich nach einer Verformung nicht oder nur in geringem Maße zurückzuverformen (siehe Abbildung 3).

Abbildung 23
Plastisches Verhalten gestaucht / gedehnt


Reparaturen (Notabdichtungen/Notreparaturen)
Notabdichtungen/Notreparaturen sind zeitlich befristete Abdichtungen als vorübergehender Schutz im Schadensfall.
Sie sind keine dauerhafte Problemlösung, die üblicherweise zu erwartenden Eigenschaften einer Abdichtung können nicht vorausgesetzt werden.

Selbsthaftung
Ein Abdichtungsmaterial wird als selbsthaftend bezeichnet, wenn eine einwandfreie, dauerhafte Haftung auf den bestimmungsgemäßen Haftflächen ohne einen zusätzlichen Haftvermittler (Primer) erreicht wird.
Eine Selbsthaftung ohne weitere Einschränkung gilt demgemäß für alle empfohlenen Baustoffe.

Spritzbarer Dichtstoff
Nach DIN EN 26927 ein Stoff, der als spritzbare Masse in eine Fuge eingebracht wird und sie bewegungsausgleichend abdichtet, indem er aushärtet und an geeigneten Flächen in der Fuge haftet (siehe Punkt 5.1).

Stoß/Stoßfuge
Bereich, in dem Einzelelemente stumpf aufeinanderstoßen.
Wird eine Stoßfuge mit spritzbaren Dichtstoffen abgedichtet, ist auf eine vorgeschriebene Fugendimensionierung zu achten.
Die Mindestfugenbreite sollte dabei 6 mm nicht unterschreiten.

Tack
Bezeichnung für die Soforthaftung eines klebrig eingestellten Butylbandes mit
nur noch schwer korrigierbarer Lage auf dem jeweiligen Bauteiluntergrund.

Überlappung/Überlappungsfuge
Bereich, in dem Werkstoffe oder Materialien übereinander angeordnet sind.
Eine Überlappung ist eine Überschneidung zweier Materialien im Stoßbereich (z. B. bei Blechanschlüssen etc.). Das Überlappungsmaß ist u. a. abhängig von der entsprechenden Fügetechnik (Verklebung, lose Verlegung, etc.).

Abbildung 24
Überlappungsfuge


Verträglichkeit mit angrenzenden Baustoffen
Die Verträglichkeit eines Abdichtungsmaterials ist gegeben, wenn keine Veränderungen, z. B. Bindemittelabwanderungen, Verfärbungen, Korrosion am Material und/oder der bestimmungsgemäß vorliegenden Haftflächen sowie dem angrenzenden Baustoff auftreten (siehe auch Tabelle 9). Die Verträglichkeit der einzelnen Abdichtungsmaterialien kann nach DIN 52452-1 geprüft und beurteilt werden.

Verträglichkeit mit Bitumen oder bitumenhaltigen Baustoffen
Dies ist als Sonderfall zu betrachten. Bitumen ist ein thermoplastischer Baustoff, der bei Temperaturerhöhungen erweicht oder flüssig wird und durch UV-Strahlung zur sog. Bitumenkorrosion führt.
Das führt sowohl zu Haftungsverlusten eines Abdichtungsmaterials, zu Erweichungen als auch zu Verfärbungen im Material oder an der Oberfläche. Die Eignung eines Abdichtungsmaterials mit Bitumen ist mit dem Hersteller abzustimmen, wenn keine klare diesbezügliche Empfehlung vorliegt.

Zulässige Gesamtverformung
Unter der Zulässigen Gesamtverformung (ZGV) versteht man den Verformungsbereich (Gesamtheit von Dehnung, Stauchung, Scherung), innerhalb dessen ein spritzbarer Dichtstoff seine Funktionsfähigkeit beibehält.
In DIN EN ISO 11600 wird in diesem Zusammenhang von Bewegungsvermögen gesprochen.

Herausgeber:
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