4 Verträglichkeit mit angrenzenden Materialien

4.1. Angrenzende Baustoffe

Die Verträglichkeit der Fugendichtungsbänder mit typischen Rahmenwerkstoffen und Baustoffen wie PVC, Holz (beschichtet/unbeschichtet), Aluminium, Beton, Ziegel, Kalksandstein ist mit der Einstufung in die entsprechende Beanspruchungsgruppe nach DIN 18542 gegeben. Bei Kontakt mit anderen Materialien müssen mit dem jeweiligen Hersteller die Verträglichkeit geklärt oder ausreichende Eigenversuche durchgeführt werden.

4.2. Sanierung – Anstrichverträglichkeit

Bei nachträglicher Fassadensanierung (Fugendichtungsbänder sind bereits verbaut) dürfen Anstriche, Hydrophobierungen, Reinigungsmittel o. Ä. nicht über die Fugendichtungsbänder geführt bzw. in die Fugendichtungsbänder eindringen. Es kann hier zu schwerwiegenden Wechselwirkungen kommen, welche sogar einen völligen Funktionsverlust der Fugendichtungsbänder zur Folge haben können.
 
Aggressive Chemikalien, wie z. B. Säuren, Laugen oder Lösemittel können die Fugendichtungsbänder schädigen oder sogar zerstören.
 
Farbanstriche, die weit in die Fugendichtungsbänder eindringen, führen in der Regel zur Verfestigung und damit zum Verlust der Elastizität, so dass Fugenbewegungen durch die Fugendichtungsbänder nicht mehr ausgeglichen werden können. Aus diesem Grund wird ein Überstreichen von Fugendichtungsbändern nicht empfohlen. Farbliches Angleichen von Fugendichtungsbändern kann allenfalls durch „Betupfen“ mit einer verträglichen und lösemittelfreien Dispersions-Fassadenfarbe erfolgen. Dabei darf kein deckender Anstrich erfolgen, sondern dieser muss die Porenstruktur noch sichtbar lassen. Aufgrund der mangelnden Elastizität von Fassadenfarben ist bei bewegungsausgleichenden Fugen mit einer Rissbildung in der Farbe auf dem Fugendichtungsband zu rechnen. Die Verträglichkeit zwischen Fugendichtungsband und Farbanstrich ist mit dem Fugendichtungsbandhersteller abzuklären oder durch ausreichende Eigenversuche selbstverantwortlich sicherzustellen.
 
Unzulässig ist eine nachträgliche Versiegelung von Fugendichtungsbändern mit spritzbaren Dichtstoffen im Außenbereich, sofern nicht vom Hersteller explizit freigegeben. Nicht nur, dass damit die Diffusionsoffenheit verloren geht und chemische Wechselwirkungen mit dem aufgetragenen Dichtstoff entstehen können. Auch die Versiegelung wird im Normalfall nicht dauerhaft funktionsfähig bleiben. So kollidiert ein derartiges Vorgehen mit den Grundsätzen der in DIN 18540 beschriebenen anerkannten Regeln der Technik zur Herstellung einer dauerhaften Abdichtung von Hochbaufugen mit spritzbaren Dichtstoffen. Ebenso ist hier IVD-Merkblatt Nr. 9 zu nennen, das die korrekte Fugenausbildung bei der Verwendung von spritzbaren Dichtstoffen beschreibt. Nicht ohne Grund werden zur Hinterfüllung von Dichtstofffugen geschlossenzellige, nicht saugende und runde Hinterfüllprofile (Rundschnur) vorgeschrieben. Die Einhaltung des korrekten Dichtstoffquerschnittes ist dabei ebenso nicht möglich. Ausnahmen kann es nur nach besonderer Freigabe durch den Hersteller geben, wenn z.B. Multifunktionsdichtungsbänder bei schwach bewegungsausgleichenden Fugen zur Erhöhung des Schallschutzes zusätzlich mit einem Dichtstoff versiegelt werden sollen. In jedem Fall ist zuvor Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen, um die Fugendichtungsbandbreite anzupassen und die Verträglichkeit des aufzutragenden Dichtstoffs mit dem Fugendichtungsband abzuklären.
 

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