3 Geltungsbereich

Das Merkblatt gilt als Ergänzung zu bestehenden Normen und technischen Regelwerken.
Es gilt im Innenbereich für Fugen und ihre Abdichtung mit Dichtstoffen, die einer Belastung durch nicht drückendes Wasser ausgesetzt sind: Unter Sanitär- und Feuchträumen im Sinne des Merkblatts werden folgende Bereiche wie z. B.:
  • Bäder
  • WC
  • Duschen
  • Küchen
  • Waschküchen
  • Saunabereiche
  • Molkereien
  • Gewerbliche Küchen etc.
verstanden wie sie im ZDB-Merkblatt (Verbundabdichtungen, siehe Literaturverzeichnis) in den Beanspruchungsklassen A, A0 und C definiert sind.

Das Merkblatt gilt für:
  • Feldbegrenzungsfugen
  • Boden-/Wand-Anschlussfugen
  • Anschlussfugen allgemein
  • Bodenfugen
Nicht erfasst werden Fugen im Unterwasserbereich (Schwimmbecken, Kanalbau und Kläranlagen etc.).

Ebenfalls nicht erfasst werden Gebäudetrennfugen (zwischen Gebäuden oder Gebäudeteilen durchgehende Fuge-Definition nach DIN 52460) sowie Anschlussfugen an Fenstern und Außentüren (siehe IVD-Merkblatt Nr. 9).

Anmerkung:
In Abweichung zum IVD-Merkblatt Nr.9 können beim Einsatz in Sanitär- und Feuchträumen zusätzliche Anforderungen an die Dichtstoffe gestellt werden (z. B. fungizide Ausrüstung).

Herausgeber:
IVD INDUSTRIEVERBAND DICHTSTOFFE E.V.
Sohnstraße 65
D-40237 Düsseldorf
Fon: +49 211 6707-825
Fax: +49 211 6707-975
e-Mail: info[at]ivd-ev[.]de

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