1 Vorwort

Grundsatz:

Eine Fuge ist nach DIN 52460 der beabsichtigte oder toleranzbedingte Raum zwischen Bauteilen. Sie muss im Vorfeld sorgfältig geplant, ausgeschrieben oder den bestehenden Regelwerken entnommen werden. Das Abdichten ist das Verschließen der Fuge. Dies kann mit bewegungsausgleichenden spritzbaren Dichtstoffen, Dichtungsbändern und -folien erfolgen.

1.1 Porenbeton

Der Bundesverband Porenbeton informiert mit seinem Bericht 6 – gemeinsam mit dem vorliegenden IVD-Merkblatt - über eine fach- und materialgerechte Verarbeitung von bewehrten Porenbetonbauteilen.

Dieser Bericht 6 gilt für die Fugenausbildung bewehrter Porenbeton-Wandplatten nach
DIN 4223 sowie DIN EN 12602.

Es sind die allgemein üblichen Fugenarten, Fugendimensionierungen, konstruktive Ausbildungen der Fugenabdichtungen und spritzbaren Fugendichtstoffe erfasst. In Sonderfällen können sich jedoch Abweichungen in der Fugenbeanspruchung ergeben, so dass sich die Zuordnungen der Fugendichtstoffe zu den Fugenarten ändern. In derartigen Sonderfällen sind die Porenbetonhersteller zu Rate zu ziehen.

Das spezifische Formänderungsverhalten des Porenbetons bei Temperatureinwirkung, resultierend aus hoher Wärmedämmung der Bauteile, bedingt in der Praxis eine geringe lineare Längenänderung. Die erforderliche Vertikalfugenbreite zwischen liegend angeordneten, bewehrten Porenbeton-Wandplatten ist abhängig von der linearen thermischen Längenänderung, der Wölbung der Wandplatten, der Feuchtedehnung des Porenbetons sowie von der Art des Fugendichtstoffes (Zulässige Gesamtverformung).

Voraussetzung für die nachfolgenden Empfehlungen ist eine Innen-Gebäudenutzung unter normalen Bedingungen.

Sondermaßnahmen sind erforderlich bei:
  • höheren Luftfeuchtigkeitswerten (z. B. Schlachthof)
  • aggressivem Innenraumklima (siehe DIN 4030)
  • extreme Temperaturwechselbelastungen innen und außen (bei Außenbelastung Hellbezugswert der Beschichtung beachten)
  • Erschütterungen

1.2 Dichtstoffe

Dieser Bericht behandelt den Einsatz von spritzbaren Dichtstoffen in Fugen an bewehrten Bauteilen aus Porenbeton und deren Anschlüsse an andere Gebäude- und Bauteile.

Die Qualitätsanforderungen an spritzbare Dichtstoffe für Wandplatten werden in DIN EN 15651-1 gestellt:
Dichtstoffe für Fassadenelemente (F)

In DIN EN 15 651 werden lediglich Mindestanforderungen an die Dichtstoffe gestellt, um eine gewisse Sicherheit der Abdichtung zu gewährleisten.

Die langjährigen deutschen Erfahrungen in der Praxis in Be¬zug auf die vorhandenen Bautoleranzen, Fugenkonstruktionen, Belastungen auf die Fuge und ihre Abdichtung sowie die Vielzahl der Dichtstoffqualitäten zeigen jedoch, dass höhere Qualitätsanforderungen an einzelne Eigenschaften und in einzelnen Anwendungsgebieten gerechtfertigt sind. Diese spiegeln sich in den Merkblättern des Industrieverbandes Dichtstoffe e. V. ( IVD ) wider. Ein jeweils kompletter Vergleich der Qualitätsanforderungen des IVD zu den relevanten Teilen nach DIN EN 15651 ist in den betreffenden IVD-Merkblättern unter dem Punkt „Einstufung und Qualitätsanforderungen der Dichtstoffe nach DIN EN 15651 und IVD“ aufgeführt. An dieser Stelle sei insbesondere auf das IVD-Merkblatt Nr. 32 verwiesen.

Der Einsatz von komprimierten Dichtungsbändern aus Schaumkunststoff wird unter Abschnitt 5.2 beschrieben. Nähere Details zu diesen Materialien sind im IVD-Merkblatt Nr. 26 – Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit vorkomprimierten und imprägnierten Fugendichtbändern ( Kompribänder ) – beschrieben.

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