7 Systemkomponenten und Hilfsmittel

7.1 Hinterfüllmaterial

Ein Hinterfüllmaterial dient zur Begrenzung der Fugentiefe bzw. zur Einstellung der korrekten Tiefe des Dichtstoffs, um die jeweils vorgeschriebene Fugendimensionierung zu erreichen.
Ferner soll es eine Dreiflächenhaftung des Dichtstoffs verhindern.
Das Hinterfüllmaterial muss eine gleichmäßige, möglichst konvexe Begrenzung der Fugentiefe sicherstellen (Fuge in der Mitte etwas dünner als an den seitlichen Haftflächen).
Es muss mit dem Dichtstoff verträglich und darf nicht Wasser saugend sein.

Die Wasseraufnahme eines Hinterfüllmaterials darf einen Grenzwert von 1g/100 cm3 gemessen nach DIN 52459 nicht überschreiten.

Es darf die Formänderung des Dichtstoffs nicht behindern und keine Stoffe enthalten, die das Haften des Dichtstoffs an den Fugenflanken beeinträchtigen können, z.B. Bitumen, Teer oder Öle.
Außerdem darf es keine Blasen hervorrufen und muss mindestens der Baustoffklasse E der DIN EN 13501-1 entsprechen.

Als Material hat sich für die meisten Anwendungsgebiete von Dichtstoffen ein geschlossenzelliges, verrottungsfestes Voll-Rundprofil aus geschäumtem Polyethylen bewährt.

Das Hinterfüllmaterial darf beim Einbau nicht verletzt werden, z.B. durch scharfkantige Werkzeuge und muss in komprimiertem Zustand eingebaut werden, um ausreichenden Widerstand beim Einbringen und Glätten des Dichtstoffs sicher zu stellen.
Deshalb soll der Durchmesser um ein Viertel bis ein Drittel größer sein als die vorhandene Fugenbreite.

Bei Fugen mit geringer Fugentiefe dürfen zur Verhinderung einer Dreiflächenhaftung Folien aus Polyethylen oder in Funktion und Verträglichkeit gleichwertiges Material eingesetzt werden.
 

Abbildung 4
Bodenfuge (Feldbegrenzungsfuge), fehlerhaft ausgeführt


7.2 Primer

Primer (Haftvermittler) bilden zusammen mit dem Dichtstoff ein System, dass
aufeinander abgestimmt ist.
Zum Einsatz eines Primers sind daher unbedingt die Hersteller-
vorschriften bzw. eine vorhandene Haftungstabelle zu beachten.

Wichtige Hinweise:
 
  • Bei verschiedenen Baustoffen oder Oberflächenbehandlungen (z.B. Polystyrolschaum/Beschichtungen) kann eine Unverträglichkeit mit lösemittelhaltigen Primern gegeben sein. Hier ist eine Rücksprache mit dem Hersteller erforderlich.
  • Primer können bei unsauberer Verarbeitung zu optisch feststellbaren Oberflächenveränderungen bei empfindlichen Baustoffen, z.B. Marmor, weißen Klinkern, führen. Außerdem können Glanz oder Mattigkeit der Obertfläche beeinflusst werden. Ein Abkleben der Fugenränder kann daher sinnvoll sein und wird empfohlen.
  • Die Herstellerhinweise (Primerauswahl, Auftragsstärke, minimale/maximale Ablüftezeit)
    sind zu beachten.

7.3 Glättmittel

Es dürfen nur die vom Dichtstoffhersteller empfohlenen Glättmittel
eingesetzt werden.
Glättmittel müssen neutral sein, keine Verfärbungen des Dichtstoffs oder der angrenzenden Materialien (z.B. Naturstein) verursachen und auf dem Fugendichtstoff keinen Film hinterlassen (Gefahr der Kerbwirkung durch aufreißenden Film bei Dehnung des Dichtstoffes).
Stehendes Glättmittel auf Dicht- und Klebstoffen ist zu vermeiden (mögliche Vernetzungsstörungen des Dicht- bzw. Klebstoffs).
Auf beschichteten Gläsern können Ablaufspuren und längere Einwirkzeiten zu optischen Beeinträchtigungen der Glasoberfläche führen.
Glättmittel können sowohl Fertigprodukte des Dichtstoffherstellers sein, als auch seine Empfehlungen zur Eigenherstellung (z. B. Einsatz eines geeigneten Netzmittels unter Angabe eines bestimmten Mischungsverhältnisses mit Wasser).
Bei bestimmten Anwendungen ist der Einsatz eines Glättmittels nicht gestattet (Structural Glazing).

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