8 Ausführung

8.1 Verfugung (Neubau)

Die meisten Probleme resultieren daraus, dass der rohe Holzfußboden nach seiner Fertigstellung bis zum Abbinden des Klebers, des Schleifens und vor der Versiegelung von den verschiedensten Handwerkern begangen wird. Diese können entsprechend ihrem Gewerk Verunreinigungen einschleppen und damit den Boden kontaminieren. Wird dies vor den Schleifarbeiten nicht erkannt, so sind Schäden vorprogrammiert.

Typische Schäden sind:
  • Kraterbildung in der Versiegelung
  • Trocknungsverzögerung
  • Abplatzen einzelner Siegelschichten

Eine genaue Inspektion des Bodens vor dem Schliff ist daher von elementarer Bedeutung

Verunreinigungen sind mechanisch zu entfernen. Mechanisch nicht entfernbare geringe Reste können mit Lösemittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdatenblatt!) abgereinigt werden. Anschließend wird der Boden wie üblich mehrmals geschliffen.

Für hartnäckige Verunreinigungen bietet die Industrie Spezialreiniger an. Diese Arbeiten lassen sich vermeiden, wenn der rohe Holzfußboden mit Folien abgedeckt wird.

8.2 Oberfläche der Bauteile im Fugenbereich

Im Bereich der Haftflächen müssen die Bauteile dicht und genügend fest sein. Die Haftflächen müssen sauber, trocken und fettfrei sowie tragfähig sein. Sie müssen ferner von solchen Oberflächenbehandlungsmitteln wie Anstrichstoffen, Versiegelungen und Imprägnierungen frei sein, da diese das Haften und Aushärten des Dichtstoffs beeinträchtigen. Außerdem müssen Dichtstoffe und Hilfsmittel mit dem zu verfugenden Baustoff verträglich sein.

8.3 Oberfläche der Bauteile im Fugenbereich

Um eine saubere Begrenzung der Fugenränder zu gewährleisten, sollten diese vor Einbringen des Dichtstoffs abgeklebt werden. Die Haftung des Fugendichtstoffs am Fugengrund ist durch Einlegen von Trennfolien oder Hinterfüllmaterialien zu verhindern oder soweit einzuschränken, dass örtliche Überdehnungen oder Dreiflächenhaftung des Dichtstoffs vermieden werden.

Das Hinterfüllmaterial ist ausreichend fest und gleichmäßig tief einzubauen. Falls vom Hersteller vorgeschrieben, sind die Haftflächen mit einer Grundierung (Primer) vorzubehandeln.

8.4 Einbringen des Dichtstoffs

Die Verarbeitungshinweise (Merkblatt) des Herstellers sind zu beachten. Die vom Hersteller vorgeschriebene Zeitspanne (offene Zeit) zwischen Auftragen der Grundierung (Primer) und Einbringen des Dichtstoffs muss eingehalten werden. Der Dichtstoff ist blasenfrei in einer Tiefe tD nach Abbildung 1 und 2 einzubringen.

Durch Andrücken und Glätten ist ein guter Kontakt mit den Haftflächen herzustellen, wobei möglichst wenig Glättmittel zu verwenden ist. Um eine einseitige Belastung des Dichtstoffs zu vermeiden, darf eine Einbautemperatur von + 5 °C nicht unterschritten werden.

8.5 Renovierung

Bei der Renovierung von Holzfußböden besteht die Gefahr, dass Anschluss- und Dehnungsfugen überschliffen und damit Dichtstoffanteile über den gesamten Bodenbereich verteilt werden.

Daher muss auch in diesem Fall der gesamte Bodenbereich vom Handwerker vorher genau inspiziert werden. Falls die Art des verwendeten Dichtstoffs und damit die Verträglichkeit mit dem Versiegelungslack nicht beurteilt werden kann, muss der Dichtstoff gründlich aus den Fugen entfernt werden.
Dann kann geschliffen und der Boden neu versiegelt werden.

Letzter Arbeitsgang ist die Abdichtung der Fugen mit neuem Dichtstoff.
Dabei ist es von Vorteil, möglichst das gleiche Dichtstoff-System einzusetzen.

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