1 Geltungsbereich
Es gilt auch für die Kombination von spritzbaren Dichtstoffen mit anderen Abdichtungssystemen laut Tabelle 8.
Es gilt nicht für andere Abdichtungssysteme, wie z. B. imprägnierte Dichtungsbänder aus Schaumkunststoff, Bauabdichtungsfolien und andere Dichtungsbänder.
Es gilt als Ergänzung zu z. B. folgenden bestehenden Regelwerken:
Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren: März 2010
Der Einbau von Fenstern, Fassaden und Haustüren mit Qualitätskontrolle durch das RAL -Gütezeichen .
RAL-Gütegemeinschaften Fenster- und Haustüren
60594 Frankfurt am Main
Leitfaden Montage von Fenstern und Haustüren mit Anwendungsbeispielen, Technische Richtlinie Nr. 20: 5.Auflage 2010
Technische Richtlinie des Glaserhandwerks
In Zusammenarbeit mit
Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks
Bundesverband Holz und Kunststoff
Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e. V.
RAL – Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e. V.
Verlagsanstalt Handwerk GmbH 60594 Düsseldorf
Anmerkung: Die beiden o.g. Richtlinien sind inhaltlich identisch.
VFF-Merkblatt: 12/2001
Wärmetechnische Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster.
Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e. V.
RAL-Gütegemeinschaft Holzfenster und Haustüren e. V.
60594 Frankfurt am Main
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