Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Fugen und Fugenabdichtungen berühren naturgemäß Fragen des Baurechts und des Umweltrechts, bei ihrer Produktion auch Fragen des Chemikaliengesetzes, bei ihrer Verarbeitung Fragen des Arbeitsschutzes. Während diese Themen im Bundesrecht geregelt sind, ist das Baurecht in der Praxis zu großen teilen Ländersache.
Soweit die Außenhülle eines Gebäudes betroffen ist, gilt die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) als Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP). Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18. März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 tritt die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Die Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) (www.reach-info.de)
ist eine Chemikalienverordnung der EU, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, wie sie in Fugendichtstoffen eingesetzt werden. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Chemikalienrecht) grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
Das GISBAU Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU (www.gisbau.de/index.html) bietet umfassende Informationen über Gefahrstoffe beim Bauen, Renovieren und Reinigen sowie Betriebsanweisungen gemäß §14 der Gefahrstoffverordnung, also Handlungsanleitungen und Broschüren zur Gefahrstoffproblematik. Ziel ist es, für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu sorgen und so dazu beizutragen, dass Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle vermieden werden.
Soweit die Außenhülle eines Gebäudes betroffen ist, gilt die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) als Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP). Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18. März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 tritt die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Die Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) (www.reach-info.de)
ist eine Chemikalienverordnung der EU, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, wie sie in Fugendichtstoffen eingesetzt werden. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Chemikalienrecht) grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
Das GISBAU Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU (www.gisbau.de/index.html) bietet umfassende Informationen über Gefahrstoffe beim Bauen, Renovieren und Reinigen sowie Betriebsanweisungen gemäß §14 der Gefahrstoffverordnung, also Handlungsanleitungen und Broschüren zur Gefahrstoffproblematik. Ziel ist es, für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu sorgen und so dazu beizutragen, dass Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle vermieden werden.
Wichtige Links zum Thema:
Staatliche Stellenwww.bmu.de – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
www.bmvbs.de – BMVBS: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
www.dibt.de – DIBt Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin
www.reach-info.de – REACH-Information des Bundesumweltamtes
http://www.gisbau.de/index.html – GISBAU Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU
www.bmvbs.de/Bauwesen/Klimaschutz-und-Energiesparen-,2975/Energieeinsparverordnung.htm – EnEV 2009 Energie-Einsparverordnung
Länderbauordnungen
www.landesrecht-bw.de – Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
www.stmi.bayern.de – Bayerische Bauordnung (BayBO)
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/20091118_bauobln.pdf – Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
www.bravors.brandenburg.de – Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
www.bremen.beck.de – Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
www.landesrecht.hamburg.de – Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.rv.hessenrecht.hessen.de – Hessische Bauordnung (HBO)
www.mv.juris.de/mv/BauO_MV_2006_rahmen.htm – Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_recht.cgi?xid=173016,1 – Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
www.recht.nrw.de – Landesbauordnung NRW (BauO-NRW)
www.rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_rahmen.htm – Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
www.saarland.de/dokumente/thema_bauen_und_wohnen/LBO_Stand_22-02-2008.pdf –Landesbauordnung Saarland (LBauO)
www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9821213889572&jlink=a1 – Sächsische Bauordnung (SächsBO)
www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal – Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (BauO-LSA)
www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal – Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/bau/th__rbo_2004-__nd_2008_letzte.pdf – Thüringer Bauordnung (ThürBO)
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