Gesetze, Verordnungen und Richtlinien

Fugen und Fugenabdichtungen berühren naturgemäß Fragen des Baurechts und des Umweltrechts, bei ihrer Produktion auch Fragen des Chemikaliengesetzes, bei ihrer Verarbeitung Fragen des Arbeitsschutzes. Während diese Themen im Bundesrecht geregelt sind, ist das Baurecht in der Praxis zu großen teilen Ländersache.

Dichtstoffe, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, dürfen nicht durch die Abgabe organisch, mikrobiell verwertbarer Bestandteile zu einer Verschlechterung der mikrobiologischen Beschaffenheit des Trinkwassers führen. Daher sind Dichtstoffe für dehnungsbelastete Fugen nach der KTW-Richtlinie zu prüfen. Sie dürfen nur bestimmte geeignete Inhaltsstoffe enthalten, darunter keine Fungizide. Sie dürfen praktisch keine Inhaltsstoffe an das Wasser abgeben, nicht die geschmackliche und geruchliche Qualität des Trinkwassers verändern und auch die Wirkung der Desinfektion durch Chlorung nicht nennenswert beeinflussen. Zudem gelten die Technischen Regeln Arbeitsblatt W270 des DVGW. (Verknüpfung mit www.dvgw.de/106.html)
Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin BgVV (Verknüpfung mit www.bfr.bund.de/cd/747) – Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin sieht in der „Empfehlung zur Eignungsprüfung für Kunststoffmaterialien im Schwimm- und Badebeckenbereich (KSW)“ nur Kunststoffe, also auch Dichtstoffe vor, die den Anforderungen nach KTW und DVGW Arbeitsblatt W270 entsprechen. Diese finden Anwendung in Fugenbereichen des Beckenwassers sowie für die Beckenüberlaufrinne und in allen wasserführenden Teilen. Die Verwendung von mikrobiziden Zusätzen wird aus hygienischen Gründen abgelehnt.

Die Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) (www.reach-info.de)
ist eine Chemikalienverordnung der EU, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, wie sie in Fugendichtstoffen eingesetzt werden. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Chemikalienrecht) grundlegend harmonisiert und vereinfacht.

Das GISBAU Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU (www.gisbau.de/index.html) bietet umfassende Informationen über Gefahrstoffe beim Bauen, Renovieren und Reinigen sowie Betriebsanweisungen gemäß §14 der Gefahrstoffverordnung, also Handlungsanleitungen und Broschüren zur Gefahrstoffproblematik. Ziel ist es, für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu sorgen und so dazu beizutragen, dass Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle vermieden werden.

Wichtige Links zum Thema:

Staatliche Stellen
www.bmu.de – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
www.bmvbs.de – BMVBS: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
www.dibt.de – DIBt Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin
www.reach-info.de – REACH-Information des Bundesumweltamtes
http://www.gisbau.de/index.html – GISBAU Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU
www.bmvbs.de/Bauwesen/Klimaschutz-und-Energiesparen-,2975/Energieeinsparverordnung.htm – EnEV 2009 Energie-Einsparverordnung

Länderbauordnungen

www.landesrecht-bw.de – Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
www.stmi.bayern.de – Bayerische Bauordnung (BayBO)
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/20091118_bauobln.pdf – Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
www.bravors.brandenburg.de – Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
www.bremen.beck.de – Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
www.landesrecht.hamburg.de – Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.rv.hessenrecht.hessen.de – Hessische Bauordnung (HBO)
www.mv.juris.de/mv/BauO_MV_2006_rahmen.htm – Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_recht.cgi?xid=173016,1 – Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
www.recht.nrw.de – Landesbauordnung NRW (BauO-NRW)
www.rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_rahmen.htm – Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
www.saarland.de/dokumente/thema_bauen_und_wohnen/LBO_Stand_22-02-2008.pdf –Landesbauordnung Saarland (LBauO)
www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9821213889572&jlink=a1 – Sächsische Bauordnung (SächsBO)
www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal – Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (BauO-LSA)
www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal – Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/bau/th__rbo_2004-__nd_2008_letzte.pdf – Thüringer Bauordnung (ThürBO)

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